Gesetze-Hauptseite Gerichtsbezirke in Kärnten, 1856

Eine Auflistung der Gerichtsbezirke in Kärnten ist im Buch von Ludwig Hauff zu finden: "Die Gerichtsverfassung der sämmtlichen deutschen Staaten mit Einschluß der nichtdeutschen Länder des österreichischen Kaiserstaats und unter namentlicher Aufführung aller Ober- und Untergerichte" (Fürth, 1856, Verlag Schmid).

Dazu als Orientierungshilfe: Landkarte von 1859

Anmerkung: Schreibweise nach dem Original. Eigene Beifügungen sind in Klammern und kursiv gesetzt.


















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 (Seite 1 f.)
I.
Kaiserthum Oestreich
mit Einschluß der nichtdeutschen Länder desselben.

A. Stellen und Behörden der bürgerlichen
Gerichtsbarkeit.

    Das k. k. Justizministerium steht an der Spitze der gesammten Rechtspflege, mit Ausnahme der Militärgränze und des Militär=Justizwesens. Unter demselben steht:
I. der k. k. oberste Gerichtshof zu Wien, zugleich oberstes Gefällgericht, und
II. unter diesem stehen die Oberlandesgerichte, nämlich
    1) das für Ober= und Niederöstreich und für Salzburg zu Wien,
    2)   "     "   Steyermark, Kärnthen und Krain zu Gratz,
    3)   "     "   Görz, Gradiska und Istrien mit Triest zu Triest,
    4)   "     "   Tyrol und Vorarlberg zu Innsbruck,
    5)   "     "   Böhmen zu Prag,
    6)   "     "   Mähren und Schlesien zu Brünn,
    7)   "     "   den Lemberger Verwaltungsbezirk und die Bukovina zu Lemberg,
    8)   "     "   das Krakauer Verwaltungsgebiet zu Krakau,
    9)   "     "   die Lobardei (Tribunale d'appello) zu Mailand,
  10)   "     "   Dalmatien (Tribunale d'appello) zu Zara,
  11)   "     "   das Pesth=Ofener Verwaltungsgebiet zu Pesth,
  12)   "     "   das Ofener Verwaltungsgebiet zu Ofen,
  13)   "     "   das Oedenburger Verwaltungsgebiet zu Oedenburg,
  14)   "     "   das Preßburger Verwaltungsgebiet zu Preßburg,
  15)   "     "   das Kaschauer Verwaltungsgebiet zu Eperies,
  16)   "     "   das Großwardeiner Verwaltungsgebiet zu Großwardein,
  17) die k. k. Banattafel für Kroatien und Slavonien in Agram,
  18) das Oberlandesgericht für Serbien und des Temeser Banat zu Temeswar, und
  19)   "   Oberlandesgericht für Siebenbürgen zu Hermannstadt.
III. Unter diesen Oberlandesgerichten stehen die Landes=, Kreis=, Bezirks= und Commitatsgerichte und Bezirksämter und diese sind folgende:
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Quelle:





















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2. Im Bezirke des k. k. Oberlandesgerichts für Steiermark,
Kärnten und Krain zu Gratz.

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(Seite 7)
In Kärnten

Landesgericht in Klagenfurt, zugl. Handelsgericht und Berggericht für das Herzogthum Kärnten, und U.=G. (Untersuchungsgericht) für die Stadt Klagenfurt und ihre Umgebung, sowie für die Bezirke Ferlach und Feldkirchen.
Städt. deleg. Bezirksgericht für die Stadt Klagenfurt und ihre Umgebung.
27 Bezirksämter: Ferlach, Kappel, Eberndorf, Völkermarkt, Bleiburg, St. Paul, Wolfsberg (zugl. U.=G. für die Bez. Wolfsberg, St. Paul und St. Leonhardt), Eberstein, St. Leonhardt, Althofen, Friesach (zugl. U.=G. f. seinen Bez.) Gurk, St. Veit, (zugl. U.=G. für die Bez. St. Veit, Eberstein, Althofen und Gurk), Feldkirchen, Millstadt, Spittal (zugl. U.=G. für die Bez. Spittal, Gmünd, Millstadt, Ober=Vellach und Greifenburg), Gmünd, Ober=Vellach, Winklern (zugl. U.=G. für seinen Bez.), Greifenburg, Kötschach (zugleich U.=G. für seinen Bez.), Hermagor (zugl. U.=G. f. s. Bez.), Tarvis, Arnoldstein, Paternion, Villach (zugl. U.=G. für die Bez. Villach, Tarvis, Arnoldstein, Paternion und Rosek) und Rosek.
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Quelle: